Aktuelles Versicherung: Brandgefahr an Weihnachten – wer haftet für Schäden?
Alle Jahre wieder: Weihnachten steht vor der Tür und wir freuen uns auf die besinnliche Zeit im Jahr, aber sie birgt auch Risiken: im Winter erhöhen sich die Brandschäden um ca. 40 %. Mit einfachen Sicherheitsvorkehrungen kann man das Risiko zwar senken, doch im Ernstfall sollte man sich auf seine Haushaltsversicherung verlassen können. Damit man an Weihnachten keine böse Überraschung erlebt und Prämienhöhe sowie Versicherungssumme passen, ist ein Anbietervergleich ratsam.
Advent, Advent, ein Lichtlein brennt…
Kerzenschein macht die Weihnachtszeit erst richtig besinnlich und gemütlich. Wer nicht auf echte Kerzen verzichten will, sollte allerdings darauf achten, diese nicht unbeaufsichtigt brennen zu lassen. Zudem ist es empfehlenswert, für den Fall der Fälle einen Feuerlöscher bereitzustellen. Häufig unterschätzt wird auch die Brandgefahr, die von elektronischen Lichterketten ausgeht. Um das Schlimmste zu verhindern, sollten Sie diese vor Verwendung genau begutachten und Lichterketten mit sichtbaren Schäden aussortieren. Wenn es aber trotz aller Vorkehrungen zum Brand kommt, ist es wichtig, ausreichend versichert zu sein.
Achtung: Die Haushaltsversicherung zahlt nicht immer
Nach einem Brand ersetzt in der Regel die Haushaltsversicherung den Schaden sowie die anfallenden Aufräum- und Löschkosten. Ist das Feuer allerdings durch grob fahrlässiges Verhalten entstanden, zahlen viele Versicherungen nicht oder nur teilweise. Die Unterscheidung zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit erweist sich meist als schwierig. Grundsätzlich gilt: Wer Kerzen unbeaufsichtigt brennen lässt, handelt in der Regel grob fahrlässig, entscheidend sind aber die genauen Umstände.
Wenn sich ein Brand auf die Nachbarwohnung ausbreitet, sind die Schäden von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt. Aber auch hier wird es mitunter problematisch, wenn grobe Fahrlässigkeit im Raum steht. Vergleichen Sie daher verschiedene Versicherungsanbieter und achten Sie darauf, dass in Ihrer Haushaltsversicherung grobe Fahrlässigkeit abgedeckt und die Versicherungssumme hoch genug angesetzt ist. Bei einer Unterversicherung wird der Schaden nur teilweise beglichen.
Stand: 20. Dezember 2016
Erscheinungsdatum:
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